EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein: Sie werden nicht glauben, was die EU geplant hat
EU-Datenschutzverordnung gilt ab 25.Mai 2018 .
Veröffentlichung von Fotos – Was ändert sich mit der DSGVO ?
. . . . allen Hobbyfotografen sei gesagt das sich die Abmahnanwälte schon
in den Startlöchern befinden und die Pfoten reiben !
Wieder ein Schildbürgerstreich der EU der ca. 540 Millionen Bürger betrifft
. . . . mir fehlen die Worte !
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/ >>>>> DSGVO und Fotobusiness – Teil 1
EU-Gesetz leitet das Ende der Fotografie ein: Sie werden nicht glauben, was die EU geplant hat
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-u ... ie-teil-2/ >>>>>> DSGVO und Fotografie – Teil 2
DSGVO und Fotografie – was gilt ab 25. Mai für Fotografen, Presse, TV und Private?
https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht ... ate-77116/
https://michael-mannheimer.net/2018/05/ ... plant-hat/
EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018
EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018
mfg Hans Günter
>>> Bleibt alle vorsichtig und Gesund ! <<<
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Re: EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018
Oh je
Da schwirrt einem ja der Kopf,bei soviel Schwachsinn.
Habe mir drei Beiträge durchgelesen.1,2+4
Was ist mit Fandungsfotos. Dürfen die dann noch veröffentlicht werden. Oder müssen die Angeklagten auch erst zustimmen.
Oder ist der Fotografierende Polizist ein festangestellter Fotograf?
Da schwirrt einem ja der Kopf,bei soviel Schwachsinn.
Habe mir drei Beiträge durchgelesen.1,2+4
Was ist mit Fandungsfotos. Dürfen die dann noch veröffentlicht werden. Oder müssen die Angeklagten auch erst zustimmen.
Oder ist der Fotografierende Polizist ein festangestellter Fotograf?
Gruß Ruth
Re: EU-Datenschutzverordnung gilt ab Mai 2018
. . . schon gute Recherche und zwischen den Zeilen gelesen Ruth !Ruth hat geschrieben:Oh je
Da schwirrt einem ja der Kopf,bei soviel Schwachsinn.
Habe mir drei Beiträge durchgelesen.1,2+4
Was ist mit Fandungsfotos. Dürfen die dann noch veröffentlicht werden.
Oder müssen die Angeklagten auch erst zustimmen.
Oder ist der Fotografierende Polizist ein festangestellter Fotograf?
Ja leider kommt es diesmal Knüppeldick und sogenannte " Minderheiten " bekommen über die Verordnung
noch Rückhalt und es wird dann weniger berichtet = TOT GESCHWIEGEN !
Das öffnet doch Tür und Tor für diese " MINDERHEITEN " die nichts rechtes im Schilde führen.
Ja der welcher Bildmaterial von einer Straftat als unbeteiligter gemacht hat bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
Augen zu und durch - soll das jetzt Einhalt gewinnen ?
. . . . das kann Heiter werden - der EU
mfg Hans Günter
>>> Bleibt alle vorsichtig und Gesund ! <<<
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