E-Bike contra Saxo

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Fluchtenflitzer
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Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von Fluchtenflitzer »

Moin, Moin fazinierend, was da alles so ausgegraben wird !! Aber so ist es nun einmal, wenn Sachen am "Grünen Tisch" von Juristen entschieden werden!! Deshalb haben die ja auch ihre eigene Sprache hierfür entwickelt. Grüße vom Fluchtenflizer ( der jetzt gimpft ist )
Fluchtenflitzer
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Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von Fluchtenflitzer »

Sporti hat geschrieben: " versuche auch nicht hier mit logischen Folgerungen zu argumentieren. Das funktioniert bei diesem Gesetzes-Chaos nicht."
Dieses Gesetzes-Chaos findet man in allen Ebenen des täglichen Lebens. Las kürzlichen einen interessanten Bericht über einen Hamburger Limonaden-Hersteller, ( Lemonaid ) der seit Jahren mit dem Verbraucherschutzamt, Hamburg und Bonn darüber streitet, weil nach Ansicht des Amtes seine Limonaid zu WENIG Zucker enthält, es gibt ein GESETZ wonach Limonade mindestens 7 % Zucker auf 100 ml Flüssigkeit zu enthalten hat. ( Coca-Cola ??) Und seine Lemonaid enthält deutlich weniger Zucker. Nun muß er seine Flaschen mit einem Warn-Etikett versehen, darauf steht : Achtung, wenig Zucker. Wie schwachsinnig ist das wohl, und es beschäftigen sich damit sicherlich 2-Dutzend hochgebildete Akademiker.
Für mich ist das ganz klar : Gesetze werden unter dem erheblichen Einfluß der Lobbyisten mit Politikern und Juristen zusammengebastelt und fernab aller Realität. Grüße vom Fluchtenflitzer
Toshy

Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von Toshy »

Und wenn du jetzt noch Gültiges/Entscheidendes zu Klasse L1e-A und den Sterncheneinträgen sagen kannst .......? Es sei dir dann
Ich hatte irgendwie Ihre Antwort übersehen.

Ich muß zugeben, ich kannte dies Klasse "L1e-A" noch nicht. Ich befasse mich an sich nur dann mit den Dingen, wenn sie mich betreffen bzw. gerade irgnewie anliegen. Erstens ist auch meine Lebenszeit begrenzt, und zweitens gibt es einfach zu viel blödsinnigen Mist in der Welt.

Ich schaue mir gerade mal die (offizielle) Verordnung des (dämlichen) EU Parlaments und Rates zur Genehmigung und Marktüberwachung von 2013 an.

Was ich jetzt nicht weiß, wozu man wissen muß was die Klasse bedeutet. Ist das Wegen Versicherung, oder Helmpflicht oder so?
Auf "Informationsseiten", denen ich allerdings nur bedingt vertrauen kann, steht, daß die Klasse "L1e-A" bis 25 kmh gilt. Das habe ich aber noch nicht bestätigt gefunden im Gesetz bzw. Verordnung.
Währe dem so... nun ja, 20kmh überschritten.... den Rest wißt ist.

In wie weit die unten gefundene "Verordnung" in BRiD-Recht umgesetzt wurde oder direkt gilt, weiß ich nicht.
Artikel 4
Fahrzeugklassen
(1) Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige
und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und An­
hang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und
dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Kraft­
räder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-
Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile gehören.
(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden
Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben
sind:
a) Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug),
mit den Unterklassen:
i) Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem),
ii) Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);
(4) Hinsichtlich der Einstufung der Fahrzeuge der Klasse L in
Absatz 2 gilt, dass ein Fahrzeug, das nicht in eine bestimmte
Klasse eingestuft wird, weil es mindestens eines der für diese
Klasse festgelegten Kriterien nicht erfüllt, in die nächste Klasse

eingestuft wird, deren Kriterien es entspricht. Dies gilt für die
folgenden Gruppen von Klassen und Unterklassen:
a) Klasse L1e mit ihren Unterklassen L1e-A und L1e-B und

Klasse L3e mit ihren Unterklassen L3e-A1, L3e-A2 und
L3e-A3;
Unterklassen
Bezeichnung der Unterklasse Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L1e-A Fahrrad mit Antr iebssystem (9) Räder, die für den Pedal antrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunk tion
ist, und
(10) die Leistung des Hilfsan triebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbr ochen und
(11) maximale Nenndauerl eistung oder Nutzleistung (
1
) ≤ 1 000 W und
(12) ein drei- oder vierrädriges Fahrrad, das mit den zusätzlichen spezifischen Kriterien 9 bis 11 für die Einstufung als Unter klasse übereinstimmt,
gilt als technisch gleichwertig in Bezug auf ein zweirädriges L1e-A-Fahrzeug.

L1e-B Zweirädriges Kleinkraftrad (9) Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.
Punkt (9) ist wieder recht schwammig, denn es beschreibt nicht wie "Hauptzweck Ünterstützung" gemeint ist.
Dennoch kann in Abgrenzung zu den anderen Klassen Motorbetriebender FAhrzeuge klar gestellt werden, daß andere Klassen in aller Regel dazu dienen als HAuptzweck mit Motorleistung zu fahren.

Man kann also diese Klasse nur verstehen, wenn man die anderen Klassen versteht. Da müßte ich mich noch mehr einlesen.

Diese Klasse unterscheidet also NICHT zwischen e-bikes und Pedelecs, sondern nur was Bauart- und Nutzungsbedingt Hauptzweck ist.
Pedelects (wenn ich mich recht erinnere nur Motorleistung haben wenn man tritt) würden somit (auch) in diese Klasse fallen sobald die anderen Kriterien passen oder sie nicht einer anderen Klasse zugehören. Ich weiß bisher nicht, ob ein Fahrzeug mehreren Klassen zugehörden kann. Das würde ich nur ermitteln, wenn das für jemanden wichtig wäre.
Bei E-Bikes die auch fahren ohne das man Tritt, ist die Sache vermutlich etwas unklarer. Da aber der Hauptzweck der Pedalantrieb ist und es nur eine Unterstützung sein soll, ist dies wohl eher eine Einzelmodell oder gar Einzelfallangelegenheit. Fahrräder die bauartbedingt die Umsetzung so "Schalten" können, das man notfalls ganz langsam jeden Berg hochkommt, dürfen somit wohl nicht darunter fallen.
Große Batterien / Akkus sie große Strecken ohne Treten ermöglichen, dürfen wohl auch gegen diese Klasse sprechen.

Hinzuweisen wäre noch darauf, das diese Klasse vom Prinzip her NICHT NUR für Elektrofahrzeuge gilt, sondern auch für Verbrenner, insofern die Wattleistung stimmt (und nachgewiesen) ist und diese Räder nicht einer anderen Klasse zugehören.
Denn es ist ja eine UNTERKLASSE.
ANHANG II
Vollständige Aufstellung der für die EU-Typgeneh migung von Fahrzeugen geltenden Anforderungen



L1e-A


umweltbezogene Prüfverfahren für Abgase missionen, Verduns tungsemissio ­
nen, Treibhausgasemissionen, Kraftstoffverbrauch und Bezugskraftstoffe

2
bauartbedingte Höchstgeschwindigk eit des Fahrzeugs, maximales Drehmo ­
ment und maximale Dauergesamtleistung des Antriebs

3
Verfahren für die Geräusch prüfung
weißt darauf hin (Geräuscheprüfung), daß wohl auch Verbrenner dazu gehören.
Als expleziete "neue E-Bike"-Kategorie wie es hier und da auf Internetseiten steht, kann man das auf Grund dieser Verordnung nicht erkennen.
Ebenso das es sich hierbei um eine UNTERKLASSE der "L1e" handelt, welche klar für Verbrenner gilt.


Falls eine Saxonette mit Verbrennungsmotor under 1000Watt Leistung hätte, könnte je nach Bewertung des "Hauptzwecks" (als Pedalfahrrad, oder nicht) sogar diese dazu gehören. Wie ich schrieb "Hauptzweck Unterstützung des Pedalantriebs" ist hier eine "Weiche unklare" Definition und kann nur im Rahmen des Rechsverständnis der anderen Klassen beurteilt werden.

Da die Hauptklasse "L1e" allerdings keine "Fahrradklasse" ist, sondern "leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug" und somit wohl sowas wie Mofas (vielleicht auch Roller) bezeichnet, könnte somit darauf geschlossen werden, das auch meine Saxonette Classic (Verbrenner) zur Unterklasse gehört. Denn es handelt sich von der Bauart um ein Fahrrad, das auch so ausgelegt ist um ohne Motor zu fahren.

GEDANKE:
Sollte man jetzt eine Saxonette Classic sogar noch mit einer 5 Ganz Schaltung haben, nach Umbau, wäre der Hauptzweck Pedalantrieb sogar noch klarer zu erkennen und diese würde (Vorausgesetzt die Leistung wäre entsprechend) darunter fallen.

Ich habe mich jetzt damit nur eine Stunde befaßt, so nebenbei, falls genauere Fragen oder Gedanken dazu sind, was hier noch an Klärungsbedarf ist, würde ich bei Gelegenheit mal schauen, was ich noch raus finde.

NAchtrag:
Die Saxonetten mit Verbrennungsmotor haben wohl so 0,5KW Leistung, würden also in diese Unterklasser fallen können.
Toshy

Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von Toshy »

Nachtrag:
Ich habe hier noch einen Mainstreamschwätzerartikel, welcher wohl Benziner-Saxonetten hassen tut (ist wohl so ein Grüner Schwurbler ;-) :mcgreen: )
https://www.heise.de/tr/blog/artikel/Di ... 73205.html

Und der irrt in seiner Beschreibung leider.
Er weißt allerdings auf eine "Mail" des KBAs hin, und danach scheint es so zu sein, wie ich vermutete. Die "L1e-A" ist die Nachfolgeklasse bzw. EU-Klasse für Beziner-Sxonetten (und auch elektrische falls sie passen). Soweit mir bekannt ist, gelten für aktuelle Modelle die eine ABE oder EInzelzulassung haben die alten Klassen weiter. Wer neu zulassen will, sich was bastelt oder so, kann seine Benziner-Saxonette als nach dieser Klasse einordnen lassen.
Also ein 25 km CDI-Modul oder ein Ausländisches Saxonette die man hier ANGEBLICH nicht angemeldet bekommt, könnte man so als Einzelabnahme oder wie sich das nennt (müßte nach all den Jahren die beiden Paragraphen noch mal anschauen) beim Tüv durchbekommen. Also man kann somit an sich alle alten Saxonetten hier legal angemeldet bekommen. Mit entsprechender CDI sogar Helmfrei.

Und wie in der Verordnung steht, selbst wenn ein Kriterium nicht erfüllt wäre, kommt es in die "nächste" Klasse. "Nächste" scheint hier wirklich zu definierent zu sein als "ähnlichste Klasse".

Also für alte Saxonetten scheint das eine gute Möglichkeit zu sein. Also nichts mit "neuer E-Bike-Klasse". Vermutlich ist das eine totale Mißinterpretation.
"E-Bikes" Könnten da zwar auch drunter fallen, aber sicher ist das nicht.

Der "Heise-Artikel" Schreiberling verkennt leider die Natur des Verordnungstextes und kann auch einfache Begriffe nicht VERSTEHEN. Normal bei den ungebildeten Menschen bei den Medienmachern. Schreiben ja, denken nein. (nicht bei Allen, nur der Regelfall).

Heise-Baumschüler (ich schrieb zuerst "Sonderschüler", nur wäre dies für Sonderschüler beleidigend, da sind ernsthaft oft echt schlaue Menschen bei die nur im falschen Schulsystem leben):
Dann ist das jedenfalls ziemlich in die Hose gegangen: Der Motor der Saxonette unterstützt nicht die Tretkraft, sondern treibt die Hinterachse direkt an. Das widerspricht der Definition der Klasse L1-eA.
Tja, und für jeden der lesen kann, ist diese Behauptung so falsch wie sie nur sein kann.
Die Verordnung schreibt gerade nichts von "unterstützt die Tretkraft", sondern
(9) Räder, die für den Pedal antrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunk tion
ist,
Und genau das trifft auf die Benziner Saxonetten zu. Der Hauptzweck ist das Radfahren mit Pedalantrieb. Dem widerspricht NICHT, daß man das Rad auch lange ohne Treten nutzen kann. Es ist ein echtes Rad, und ich habe sogar oft gelesen, das es auch oft so genutzt wird und der Motor nicht überall zugeschaltet wird.
Ich habe heute endlich mal das Ding wieder zum laufen gebracht, meine erste "Nutzfahrt" gemacht (medizischer Termin) und habe natürlich den Motor getestet und auch meißt ohne Treten den Hinweg genutzt (ging halt bergauf). Auf dem Rückweg bin ich aber großteils so gefahren und außer an Hügeln so gefahren, ohne Motor.

Natürlich nutzt man den Motor auch viel, dazu ist er da. Allerdings gilt das bei E-Bikes ja noch mehr, da die sogar einfacher zu starten sind usw.

Also wer jetzt ein eigenes Fahrrad zusammenbasteln will oder eines importieren, für die Einzelabnahme beim Tüv habt ihr jetzt die korrekte Klasse gefunden.

"Benziner4ever" @}->--
didiwagener
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Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von didiwagener »

Hm... Bisken viel hat der Toshy da geschrieben , aber : Immer drume`rum und keine Klarstellung/eindeutige Aussage . Tut sich dann eher lesen wie :Nix genaues weiß man nicht . Es sei dem Toshy also (noch)nicht gelobt, getrommelt und gepfiffen :mcgreen: .
Trotz unkonventioneller ,aber wohl hocheffektiver Neuronenverknüpfung steht der Tosy dann also in Sache Klasse L1e-A auch auf´en Schlauch.... :mcgreen: ?

Gruß Dietmar
„Es wird geliebt der Verrat,aber nicht der Verräter.“
Toshy

Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von Toshy »

Doch. Die Klarstellung steht dort.
Das dürfte die Auslegung sein, wie sie rechtlich aussieht.

Gesetze sind nie deutlich, ich schon.

Und wie es dort steht, das ist die "neue Leichtmofaklasse".

Nur habe ich das Erklärt, weshalb das so ist und die anderen (wenigen) Internetseiten dazu Unstimmiges, und recht sicher Unrichtiges schreiben.

Ich bin nur genau. Und das ist man Gesellschaftlich nicht mehr gewöhnt.

Ich stehe da also niergendwo auf dem Schlauch. Für mich ist das alles klar.
HiMo
Beiträge: 1410
Registriert: Sonntag 23. März 2014, 17:49
Wohnort: NRW

Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von HiMo »

. . . . wenn die Server dann zugemüllt sind mit Deinen Beiträgen
bekommen wir Keine Information mehr ! :stop: :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen: :mcgreen: :danke:
mfg Hans Günter
>>> Bleibt alle vorsichtig und Gesund ! <<< :wink:
Toshy

Re: E-Bike contra Saxo

Beitrag von Toshy »

Aha...
Antworten