Dampframme hat geschrieben:Ich hoffe das mein Avatar noch Jugendfrei ist??
Hi Micha
Das läuft zukünftig so ab, wenn Du wieder einmal Deinen Avatar weihnachtlich anpasst:
1:12h > Du stellst das neue Avatarbild im Format 96 zu 96 ein.
1:12h und 4sec > Darauf erhälst Du eine automatisierte Mail Deines Forenbetreibers, in der Dir mitgeteilt wird, daß die Sichtbarkeit Deines neuen Avatarbildes sich noch etwas verzögern wird...
...Im gleichen Moment klingelt bei Sportis PC der Windows-Sound für einen "kritischen Fehler"
1:13h > Sporti ist jetzt hellwach
1:14h > Bei Dieter K. klingelt das Telefon (Klingelton: U-Boot, Nottauchen...)
...
1:16h > Nach 4 ergebnislosen Runden verbalem "Schnick-Schnack-Schnuck" mit unentschiedenem Ausgang konsultieren die Beiden den EU-Ratspräsidenten.
Dieser verweist an das Ministerium für Jugendschutz, Familie und familienähnliche Belange und rückt wegen des dringlich wichtigen Falles sogar die geheime Satellitennummer des Minister raus.
1:17h > Die freundliche Stimme des Anrufbeantwortes verweist auf die Geschäftszeiten und empfiehlt, nach kurzem Zitat des §08/15 Abs.4711, der empfindliche Geld, möglicherweise sogar Haftstrafen androht, bis zur eindeutigen Klärung der Jugendverträglichkeit des neuen Avatarbildes im nächsten Ministerialausschuss folgende Übergangslösung:
Entweder Reduktion der Bildauflösung auf das als jugendgeeignet deklarierte Format 4x4 zu reduzieren, oder ersatzweise das folgende, gratis downloadbare neutrale Übergangs-Avatarbild zu verwenden.
1:21h > Nach Erfolgtem Download des Übergangsbildes erhält Micha Post, das bis auf weiteres folgendes neutrale Übergangsbild seinen Avatar zieren wird:
nenene, immer schön die Kirche im Dorf lassen
Nix für ungut
Gruß
Mike
PS.: Hi Sporti und Dieter K. - Nicht das Ihr meine Posse "in den falschen Hals" bekommt.
1. Ich schätze Euch und Eure Arbeit und weiß das das Thema mit Lächerlichkeit alleine nicht zu handhaben ist (Hoffe aber ihr könnt ruhig schlafen

)
2. Im verlinkten Lawblog von Urban stehen einige wichtige Hinweise eines Anwaltes(?) zur Altersklassifizierung von Webseiten, der die Sache relativiert "... für Foren und Blogs nicht vorgeschrieben"
3. Das Bild darf ausdrücklich direktverlinkt werden - der Autor gestattatet dies auf der Quellseite ausdrücklich