Re: Nun ist es amtlich
Verfasst: Donnerstag 5. Juni 2014, 16:54
Danke für die Unterstützende Anteilnahme Dieter und Claus
als erstes habe ich heutevormittag bei der Dame der Ausführenden Gewalt dem Ord.Amt angerufen .
Es ist möglich , eine Aussetzung des Fahrverbots bei Beruflicher Veranlassung , ausser Vollzug zu setzen.
Bei einem Einspruch Privat oder seitens der Firma , müssen
dann 1Stellungnahme 1Gehaltsabrechnung und Gegebenen falls 1Arbeitsvertrag vorgelegt werden .Bei statt geben , verdoppelt sich das Bußgeld mindestens , je nach Monatseinkommen höher .
Heute morgen mußten erstmal die Kundenwünsche abgearbeitet werden ,und am Nachmittag waren beide Seniorchefs nicht da ,warscheinlich im Krankenhaus den neu geborenen Enkel besuchen.Somit vorab dem kleinen juniorchef von dem Briefbescheid mit den Konsequenzen informiert.
Des weiteren den ADAC aufgesucht die mir eine telefonische Vermittlung der Rechtsabteilung gaben.
Am Telefon auf das Augenblicksversagen angesprochen ,hängt es dann von der Stadt und dem Richter ab ob
dieses Versagen dann wie gewünscht mit milde versehen wird.
Bin bis jetzt recht lange ohne Verkehrsrechtsschutz ausgekommen ,diesen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anzugehen
dazu benötigt einen sehr guten Anwalt für Verkehrsrecht .Wo bekommt man den so schnell her.
Wenn es schief geht hat man diese Kosten dann auch noch obendrauf.
Bis zum 18juni ist meine Einspruchsfrist ,
es bleibt noch Zeit zum überlegen
Gruß DiDi
als erstes habe ich heutevormittag bei der Dame der Ausführenden Gewalt dem Ord.Amt angerufen .
Es ist möglich , eine Aussetzung des Fahrverbots bei Beruflicher Veranlassung , ausser Vollzug zu setzen.
Bei einem Einspruch Privat oder seitens der Firma , müssen
dann 1Stellungnahme 1Gehaltsabrechnung und Gegebenen falls 1Arbeitsvertrag vorgelegt werden .Bei statt geben , verdoppelt sich das Bußgeld mindestens , je nach Monatseinkommen höher .
Heute morgen mußten erstmal die Kundenwünsche abgearbeitet werden ,und am Nachmittag waren beide Seniorchefs nicht da ,warscheinlich im Krankenhaus den neu geborenen Enkel besuchen.Somit vorab dem kleinen juniorchef von dem Briefbescheid mit den Konsequenzen informiert.
Des weiteren den ADAC aufgesucht die mir eine telefonische Vermittlung der Rechtsabteilung gaben.
Am Telefon auf das Augenblicksversagen angesprochen ,hängt es dann von der Stadt und dem Richter ab ob
dieses Versagen dann wie gewünscht mit milde versehen wird.
Bin bis jetzt recht lange ohne Verkehrsrechtsschutz ausgekommen ,diesen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang anzugehen
dazu benötigt einen sehr guten Anwalt für Verkehrsrecht .Wo bekommt man den so schnell her.
Wenn es schief geht hat man diese Kosten dann auch noch obendrauf.
Bis zum 18juni ist meine Einspruchsfrist ,
es bleibt noch Zeit zum überlegen
Gruß DiDi