Und wenn du jetzt noch Gültiges/Entscheidendes zu Klasse L1e-A und den Sterncheneinträgen sagen kannst .......? Es sei dir dann
Ich hatte irgendwie Ihre Antwort übersehen.
Ich muß zugeben, ich kannte dies Klasse "L1e-A" noch nicht. Ich befasse mich an sich nur dann mit den Dingen, wenn sie mich betreffen bzw. gerade irgnewie anliegen. Erstens ist auch meine Lebenszeit begrenzt, und zweitens gibt es einfach zu viel blödsinnigen Mist in der Welt.
Ich schaue mir gerade mal die (offizielle) Verordnung des (dämlichen) EU Parlaments und Rates zur Genehmigung und Marktüberwachung von 2013 an.
Was ich jetzt nicht weiß, wozu man wissen muß was die Klasse bedeutet. Ist das Wegen Versicherung, oder Helmpflicht oder so?
Auf "Informationsseiten", denen ich allerdings nur bedingt vertrauen kann, steht, daß die Klasse "L1e-A" bis 25 kmh gilt. Das habe ich aber noch nicht bestätigt gefunden im Gesetz bzw. Verordnung.
Währe dem so... nun ja, 20kmh überschritten.... den Rest wißt ist.
In wie weit die unten gefundene "Verordnung" in BRiD-Recht umgesetzt wurde oder direkt gilt, weiß ich nicht.
Artikel 4
Fahrzeugklassen
(1) Fahrzeuge der Klasse L umfassen zweirädrige, dreirädrige
und vierrädrige Kraftfahrzeuge gemäß diesem Artikel und An
hang I, wozu Fahrräder mit Antriebssystem, zweirädrige und
dreirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige und dreirädrige Kraft
räder, Krafträder mit Beiwagen, leichte und schwere Straßen-
Quads sowie leichte und schwere Vierradmobile gehören.
(2) Im Sinne dieser Verordnung gelten die nachstehenden
Fahrzeugklassen und -unterklassen, die in Anhang I beschrieben
sind:
a) Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug),
mit den Unterklassen:
i) Fahrzeug der Klasse L1-eA (Fahrrad mit Antriebssystem),
ii) Fahrzeug der Klasse L1-eB (zweirädriges Kleinkraftrad);
(4) Hinsichtlich der Einstufung der Fahrzeuge der Klasse L in
Absatz 2 gilt, dass ein Fahrzeug, das nicht in eine bestimmte
Klasse eingestuft wird, weil es mindestens eines der für diese
Klasse festgelegten Kriterien nicht erfüllt, in die nächste Klasse
eingestuft wird, deren Kriterien es entspricht. Dies gilt für die
folgenden Gruppen von Klassen und Unterklassen:
a) Klasse L1e mit ihren Unterklassen L1e-A und L1e-B und
Klasse L3e mit ihren Unterklassen L3e-A1, L3e-A2 und
L3e-A3;
Unterklassen
Bezeichnung der Unterklasse Zusätzliche Kriterien für die Einstufung hinsichtlich der Unterklasse
L1e-A Fahrrad mit Antr iebssystem (9) Räder, die für den Pedal antrieb ausgelegt und mit einem Hilfsantrieb ausgerüstet sind, dessen Hauptzweck die Unterstützung der Pedalfunk tion
ist, und
(10) die Leistung des Hilfsan triebs wird beim Erreichen einer Fahrzeuggeschwindigkeit von 25 km/h unterbr ochen und
(11) maximale Nenndauerl eistung oder Nutzleistung (
1
) ≤ 1 000 W und
(12) ein drei- oder vierrädriges Fahrrad, das mit den zusätzlichen spezifischen Kriterien 9 bis 11 für die Einstufung als Unter klasse übereinstimmt,
gilt als technisch gleichwertig in Bezug auf ein zweirädriges L1e-A-Fahrzeug.
L1e-B Zweirädriges Kleinkraftrad (9) Ein sonstiges Fahrzeug der Klasse L1e, das anhand der Kriterien 9 bis 12 nicht als L1e-A-Fahrzeug eingestuft werden kann.
Punkt (9) ist wieder recht schwammig, denn es beschreibt nicht wie "Hauptzweck Ünterstützung" gemeint ist.
Dennoch kann in Abgrenzung zu den anderen Klassen Motorbetriebender FAhrzeuge klar gestellt werden, daß andere Klassen in aller Regel dazu dienen als HAuptzweck mit Motorleistung zu fahren.
Man kann also diese Klasse nur verstehen, wenn man die anderen Klassen versteht. Da müßte ich mich noch mehr einlesen.
Diese Klasse unterscheidet also NICHT zwischen e-bikes und Pedelecs, sondern nur was Bauart- und Nutzungsbedingt Hauptzweck ist.
Pedelects (wenn ich mich recht erinnere nur Motorleistung haben wenn man tritt) würden somit (auch) in diese Klasse fallen sobald die anderen Kriterien passen oder sie nicht einer anderen Klasse zugehören. Ich weiß bisher nicht, ob ein Fahrzeug mehreren Klassen zugehörden kann. Das würde ich nur ermitteln, wenn das für jemanden wichtig wäre.
Bei E-Bikes die auch fahren ohne das man Tritt, ist die Sache vermutlich etwas unklarer. Da aber der Hauptzweck der Pedalantrieb ist und es nur eine Unterstützung sein soll, ist dies wohl eher eine Einzelmodell oder gar Einzelfallangelegenheit. Fahrräder die bauartbedingt die Umsetzung so "Schalten" können, das man notfalls ganz langsam jeden Berg hochkommt, dürfen somit wohl nicht darunter fallen.
Große Batterien / Akkus sie große Strecken ohne Treten ermöglichen, dürfen wohl auch gegen diese Klasse sprechen.
Hinzuweisen wäre noch darauf, das diese Klasse vom Prinzip her NICHT NUR für Elektrofahrzeuge gilt, sondern auch für Verbrenner, insofern die Wattleistung stimmt (und nachgewiesen) ist und diese Räder nicht einer anderen Klasse zugehören.
Denn es ist ja eine UNTERKLASSE.
ANHANG II
Vollständige Aufstellung der für die EU-Typgeneh migung von Fahrzeugen geltenden Anforderungen
L1e-A
umweltbezogene Prüfverfahren für Abgase missionen, Verduns tungsemissio
nen, Treibhausgasemissionen, Kraftstoffverbrauch und Bezugskraftstoffe
2
bauartbedingte Höchstgeschwindigk eit des Fahrzeugs, maximales Drehmo
ment und maximale Dauergesamtleistung des Antriebs
3
Verfahren für die Geräusch prüfung
weißt darauf hin (Geräuscheprüfung), daß wohl auch Verbrenner dazu gehören.
Als expleziete "neue E-Bike"-Kategorie wie es hier und da auf Internetseiten steht, kann man das auf Grund dieser Verordnung nicht erkennen.
Ebenso das es sich hierbei um eine UNTERKLASSE der "L1e" handelt, welche klar für Verbrenner gilt.
Falls eine Saxonette mit Verbrennungsmotor under 1000Watt Leistung hätte, könnte je nach Bewertung des "Hauptzwecks" (als Pedalfahrrad, oder nicht) sogar diese dazu gehören. Wie ich schrieb "Hauptzweck Unterstützung des Pedalantriebs" ist hier eine "Weiche unklare" Definition und kann nur im Rahmen des Rechsverständnis der anderen Klassen beurteilt werden.
Da die Hauptklasse "L1e" allerdings keine "Fahrradklasse" ist, sondern "leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug" und somit wohl sowas wie Mofas (vielleicht auch Roller) bezeichnet, könnte somit darauf geschlossen werden, das auch meine Saxonette Classic (Verbrenner) zur Unterklasse gehört. Denn es handelt sich von der Bauart um ein Fahrrad, das auch so ausgelegt ist um ohne Motor zu fahren.
GEDANKE:
Sollte man jetzt eine Saxonette Classic sogar noch mit einer 5 Ganz Schaltung haben, nach Umbau, wäre der Hauptzweck Pedalantrieb sogar noch klarer zu erkennen und diese würde (Vorausgesetzt die Leistung wäre entsprechend) darunter fallen.
Ich habe mich jetzt damit nur eine Stunde befaßt, so nebenbei, falls genauere Fragen oder Gedanken dazu sind, was hier noch an Klärungsbedarf ist, würde ich bei Gelegenheit mal schauen, was ich noch raus finde.
NAchtrag:
Die Saxonetten mit Verbrennungsmotor haben wohl so 0,5KW Leistung, würden also in diese Unterklasser fallen können.