Re: Verbandpäckchen.
Verfasst: Montag 19. Juli 2010, 15:40
Hallo Winfried, hallo Sporti!
Ich habe ein wenig bei Experten nachgefragt und auch in einschlägiger Literatur nachgeschaut.
Aufgrund der extrem komplexen Struktur und der hohen Unwägbarkeiten will niemand konkret "eindeutig" etwas aussagen.
Sobald man eine Frage beantwortet hat, kommt mindestens eine neue Frage auf.
z.B.: ein Ersthelfer darf keine Medikamente verabreichen!
Das ist Fakt!
Aber was sind "Medikamente" und was heißt genau "verabreichen"!
Und so geht es weiter und weiter...
Aber folgendes habe ich einmal für euch zusammengestellt.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSR) kurz zusammengefasst:
Eine moralische Pflicht des Menschen ist es, Unfallopfern zu helfen!
Jeder Unfallbeteiligte hat gemäß § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sofort anzuhalten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen.
Unfallbeteiligt ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben könnte.
Belangt werden kann nicht der, der unbeabsichtigt etwas Falsches tut, sondern derjenige, der nicht Hilfe leistet, obwohl es ihm möglich wäre.
Unterlassene Hilfeleistung kann aufgrund § 323 des Strafgesetzbuches bestraft werden.
Es muss aber immer eine Abwägung zu einer möglichen Körperverletzung erfolgen.
Hier ist der gesunde Menschenverstand anzuwenden.
Erste Hilfe ist die gekonnte Anwendung anerkannter Grundregeln zur Rettung von Unglücksfällen und Erkrankungen mit den unter den gegebenen Umständen vorhandenen Materialien und Einrichtungen.
Erste Hilfe bedeutet:
- Abwendung einer akuten Gefahr
- Linderung einer bestehenden Schädigung
- Schutz vor zusätzlicher Gefährdung
- Lebensrettende Maßnahmen durchführen
- Vor zusätzlichen Gefahren und Schädigungen bewahren
- Zusätzliche Hilfe herbeirufen
- Schmerzen lindern
- Den Notfallpatienten betreuen und trösten
- Notfallsituationen erkennen und beurteilen
- Gefahren im Einzelfall abschätzen
- Gezielt und ruhig handeln
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
1. Absichern der Unfallstelle (beim Auto die Warnblinkanlage anstellen, Warndreieck 100m entgegen der Fahrtrichtung oder vor der Kurve aufstellen
2. Rettung aus der Gefahrenzonen ( Rautek- Rettungsgriff anwenden)
3. Auffinden einer Person
4. Kontrolle von Bewusstsein, Kreislauf, Atmung und sonstigen Verletzungen
5. Wiederbelebung (Herz - Lungen – Wiederbelebung)
6. Blutstillung durch Abdrücken des Körperteils und/oder Anlegen eines Druckverbandes (starke Blutungen führen zu einem lebensbedrohlichen Schockzustand und müssen daher vorrangig versorgt werden)
7. Schockbekämpfung (Schock bedeutet eine Lebensgefahr, daher muss frühzeitig einer Verschlimmerung des Zustandes vorgebeugt werden)
8. Stabile Seitenlage (Achtung: Seit August 2006 gibt es eine neue verbindliche Stabile Seitenlage!)
Da dieser Bereich so komplex ist, möchte ich euch alle bitten, mir zu helfen, wenn es durch Gerichts-Urteile oder verbindliche Merrblätter andere Erkenntnisse gibt!
Ich möchte betonen, dass ich diesen Beitrag aufgrund besten Wissens gemacht habe. Allerdings hafte ich nicht für Fehler oder unrichtige Äußerungen.
(Ihr merkt, dass die Vorsicht der Experten auf mich übergegangen ist)
dom
Ich habe ein wenig bei Experten nachgefragt und auch in einschlägiger Literatur nachgeschaut.
Aufgrund der extrem komplexen Struktur und der hohen Unwägbarkeiten will niemand konkret "eindeutig" etwas aussagen.
Sobald man eine Frage beantwortet hat, kommt mindestens eine neue Frage auf.
z.B.: ein Ersthelfer darf keine Medikamente verabreichen!
Das ist Fakt!
Aber was sind "Medikamente" und was heißt genau "verabreichen"!
Und so geht es weiter und weiter...
Aber folgendes habe ich einmal für euch zusammengestellt.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSR) kurz zusammengefasst:
Eine moralische Pflicht des Menschen ist es, Unfallopfern zu helfen!
Jeder Unfallbeteiligte hat gemäß § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sofort anzuhalten, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, den Verkehr zu sichern und den Verletzten zu helfen.
Unfallbeteiligt ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben könnte.
Belangt werden kann nicht der, der unbeabsichtigt etwas Falsches tut, sondern derjenige, der nicht Hilfe leistet, obwohl es ihm möglich wäre.
Unterlassene Hilfeleistung kann aufgrund § 323 des Strafgesetzbuches bestraft werden.
Es muss aber immer eine Abwägung zu einer möglichen Körperverletzung erfolgen.
Hier ist der gesunde Menschenverstand anzuwenden.
Erste Hilfe ist die gekonnte Anwendung anerkannter Grundregeln zur Rettung von Unglücksfällen und Erkrankungen mit den unter den gegebenen Umständen vorhandenen Materialien und Einrichtungen.
Erste Hilfe bedeutet:
- Abwendung einer akuten Gefahr
- Linderung einer bestehenden Schädigung
- Schutz vor zusätzlicher Gefährdung
- Lebensrettende Maßnahmen durchführen
- Vor zusätzlichen Gefahren und Schädigungen bewahren
- Zusätzliche Hilfe herbeirufen
- Schmerzen lindern
- Den Notfallpatienten betreuen und trösten
- Notfallsituationen erkennen und beurteilen
- Gefahren im Einzelfall abschätzen
- Gezielt und ruhig handeln
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
1. Absichern der Unfallstelle (beim Auto die Warnblinkanlage anstellen, Warndreieck 100m entgegen der Fahrtrichtung oder vor der Kurve aufstellen
2. Rettung aus der Gefahrenzonen ( Rautek- Rettungsgriff anwenden)
3. Auffinden einer Person
4. Kontrolle von Bewusstsein, Kreislauf, Atmung und sonstigen Verletzungen
5. Wiederbelebung (Herz - Lungen – Wiederbelebung)
6. Blutstillung durch Abdrücken des Körperteils und/oder Anlegen eines Druckverbandes (starke Blutungen führen zu einem lebensbedrohlichen Schockzustand und müssen daher vorrangig versorgt werden)
7. Schockbekämpfung (Schock bedeutet eine Lebensgefahr, daher muss frühzeitig einer Verschlimmerung des Zustandes vorgebeugt werden)
8. Stabile Seitenlage (Achtung: Seit August 2006 gibt es eine neue verbindliche Stabile Seitenlage!)
Da dieser Bereich so komplex ist, möchte ich euch alle bitten, mir zu helfen, wenn es durch Gerichts-Urteile oder verbindliche Merrblätter andere Erkenntnisse gibt!
Ich möchte betonen, dass ich diesen Beitrag aufgrund besten Wissens gemacht habe. Allerdings hafte ich nicht für Fehler oder unrichtige Äußerungen.
(Ihr merkt, dass die Vorsicht der Experten auf mich übergegangen ist)
dom