Jetzt hört auf zu jammern oder klugzuscheißen.
Letzteres ist doch immer mein Part

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Erstmal ist definiert, dass die ABE nicht mehr wegen jedem Pups ungültig wird.
Das wurde gemacht, damit die Versicherungen uns Kunden nicht immer betrügen.
Diese drei formalen Gründe führen zum Erlöschen der ABE:
-Abgasverhalten verschlechtert sich, oder
-die Fahrzeugart ändert sich (aus z.B. Leichtmofa wird Mofa), oder
-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten.
Wenn es bei dem Mützchen auf dem Kolbenboden bleibt, kann ich mehr als 0,5kW Motorleistung ausschließen.
Das Drehmoment wird steigen, aber nicht im Bereich 5000... 5600/min. Die 0,7PS wird mit dem Umbau allein niemand erreichen können.
Wie kann ein Versicherer oder Unfallgegner beweisen, dass das Mützchen für den Unfall der ausschlaggebende Umstand war?
In meinen Gegengutachten werde ich stets die Wahrheit schreiben: Das Mützchen erfüllt besonders den Zweck, die Anfahrschwäche der Saxonette zu beheben. Die Höchstleistung und die Höchstgeschwindigkeit bleiben von dieser Maßnahme unberührt.
Dass mir persönlich das Erlöschen der ABE gleichgültig ist, versteht sich. Ich schreibe das nur für diejenigen, die die ABE für ihr Fahrzeug und ihr persönliches Seelenheil für wichtig halten.
Grüße - Dieter