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Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Samstag 12. Dezember 2009, 09:45
von winfried
Hallo Freunde,

heute entnahm ich der Tageszeitung, dass ab dem ersten Januar 2010
auch ausschließlich batteriebetriebene Beleuchtung für
Fahrräder erlaubt ist. *JOKINGLY*

Bisher war das ja nur für Rennräder unter 11 Kg (Sportgerät) gestattet.

Geht doch!

Gruß Winfried

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Samstag 12. Dezember 2009, 10:52
von panfred
Als beim letzten Regen mein vorschriftsmäßiger Nordlicht-Seitenläufer mal wieder einen halben Kilometer brauchte, bis er Saft lieferte, zog ich meinen Konservatismus langsam auch selbst in Zweifel. Den Axa-HR-Traction hatte ich da schon lange durchgefräst.

Kennt eigentlich einer eine gute LED-Beleuchtung zur festen Montage? Möglichst eine unauffällige dazu?
gruesse
panfred

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Samstag 12. Dezember 2009, 11:17
von nicht mehr Mitglied
Hallo Panfred ,

.... mache Nägel mit Köpfen und rüste auf NABENDYNAMO um.

Alles andere ist nur Geld verbrennen !

mfg Bernd
( Umrüst Tipp per PN )

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Samstag 12. Dezember 2009, 20:02
von yogi
Bernd hat geschrieben:Hallo Panfred ,

.... mache Nägel mit Köpfen und rüste auf NABENDYNAMO um.

Alles andere ist nur Geld verbrennen !

mfg Bernd
( Umrüst Tipp per PN )
Ganz meine Meinung.
Einen Nabendynamo habe ich mir schon zugelegt, suche gerade nach einer passenden Felge
und Speichen dazu in schwarz. Bei den meisten Felgen stört mich aber die grelle und
aufdringliche Reklame. Das originale Vorderrad möchte ich dazu nicht auseinandernehmen.

Gruß
Yogi (Jörg)

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Samstag 12. Dezember 2009, 21:40
von Claus
Tag Yogi :smile: ,

ich weiß zwar nicht,was Du mit aufdringlicher Reklame an Felgen meinst, aber unabhängig davon kannst Du jede Felge nach Deinem Geschmack mit ner´Sprühdose bearbeiten :wink:

Gruß Claus

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Samstag 12. Dezember 2009, 22:28
von nicht mehr Mitglied
Hallo Yogi / all

.... möchte den eingangsthreat nicht artfremd zuquatschen :stop:
aber eins Yogi bedenke ,
- das Org. Classic Vorderrad hat 36 Speichen
- ist Dein Nabendynamo für 36 Speichen vorgesehen ?
- die kompl. MTB - Laufräder mit Nabendymamo heutiger Fertigung meistens 32 Speichen
- die Reklame auf den Laufrädern / Felgen sind Abziehbilder
- Preisbeispiel : Laufrad für CLASSIC mit Nabendynamo , Felge schw. , kompl. fertig = ca 60 € ( Auskunft über PN )
da lohnt selbst Basteln nicht mehr =-O
mfg Bernd

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 10:48
von DomZurHeide
winfried hat geschrieben:Hallo Freunde,
heute entnahm ich der Tageszeitung, dass ab dem ersten Januar 2010
auch ausschließlich batteriebetriebene Beleuchtung für
Fahrräder erlaubt ist. *JOKINGLY*
Bisher war das ja nur für Rennräder unter 11 Kg (Sportgerät) gestattet.
Geht doch!
Gruß Winfried
Hallo Winfried, hallo Forumsfreunde!

Ich habe mit Erstaunen und Unglauben diese Aussage gelesen.

Ich zitiere mal aus dem § 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) :
-Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 29.04.2009-

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
.
.
.
11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1
Satz 2 mitgeführt werden;
2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und
unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3. ...
4. ...

Solange ich nichts Gegenteiliges sehe, gehe ich davon aus, dass der Artikel des "Kölner Stadtanzeiger" vom 12.12.2009 eine Falschmeldung ist.

Oder weiß jemand Näheres?

Fragen über Fragen... :wink:

dom

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 10:58
von DiDi
Erster Nachteil einer Batterieleuchte ,

Batterien im entscheidenden Moment leer , ? und nu ,


Pluspunkt Dynamo , i. d.R. voll da bei bedarf ,

kann das nicht Glauben ,zulässig wohl, aber nicht Pflicht für alle ,

könnte mir vorstellen ,nur Pflicht für die z.b.MTB und Rennräder ,die ,ich weiss nicht warum ,
immer noch ohne Beleuchtung Verkauft werden dürfen , zum Teil für schwindelerregende Preise ,

oder anders ausgedrückt ,im Wert eines gebrauchten Rolls


Gruß DiDi

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 11:30
von Sporti
Ich habe in Hückeswagen einen Laden gesehen, die hatten nur Räder, MTB`s und Treckingräder dort stehen, allesamt ohne Lichtanlage. Kaufen und verkaufen darf man die Räder, aber nicht im öffentlichen Verkehr fahren, auch nicht bei Tageslicht.
Möchte wissen, wo die Fahrer überall die abgesperrten Strecken herbekommen.

Sporti

Re: Batteriebetriebene Beleuchtung zulässig

Verfasst: Sonntag 13. Dezember 2009, 16:12
von Sparky
Sporti hat geschrieben:Ich habe in Hückeswagen einen Laden gesehen, die hatten nur Räder, MTB`s und Treckingräder dort stehen, allesamt ohne Lichtanlage. Kaufen und verkaufen darf man die Räder, aber nicht im öffentlichen Verkehr fahren, auch nicht bei Tageslicht... Sporti
Hallo zusammen,
...auch nicht bei Tageslicht...
Das ist wieder so ein typisch "Deutscher Unsinn", nicht wahr.
Denn am Tage - da braucht man das Licht ja logischerweise nicht.
Aber eine Deutsche Vorschrift - die folgt irgendeinem Prinzip, keiner Logik...

Bei meiner Erstziege fehlt die Batteriebox überhaupt. Hier habe ich zwei Kabel verbunden, damit die Lichtanlage vorne und hinten "ganz normal" wie bei einem Fahrrad funktioniert (ohne Standlicht daselbst). Aber damit deswegen niemand herumquengelt, habe ich ein dereinst am Wegesrand gefundenes batteriebetriebenes Rotdioden-Rücklicht (war abgefallen) zusätzlich installiert, welches im Dunkeln immer parallel mitläuft. Denn von hinten möchte ich auch im Stand gesehen werden - das ist klar. Bei der Zweitziege ist die Batteriebox zwar noch da, aber schwere Batterien werd' ich da auch nicht reintun. Batterien nehm' ich ja sowieso keine, sondern NiMH-Akkus im Batterieformat (für mein Diodenrücklicht), weil ich die immer wieder kostenfrei aufladen kann...
Hatte ich schon erwähnt, dass ich praktisch nie im Dunkeln unterwegs bin? - Ist sicherer!
Grüße - Sparky *TIRED*