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das war mir unbekannt

Verfasst: Mittwoch 23. Dezember 2009, 13:18
von Urban
Das es einen Unterschied beim Verlust des Führerscheins gibt....einmal das Aussprechen eines Fahrverbotes.....oder ob einfach der Führerschein entzogen wird.....das Fahren mit der Saxonette ist also wohl verboten wenn eindeutig ein Fahrverbot ausgesprochen wird.




komplizierteGrüße
Urban

Re: das war mir unbekannt

Verfasst: Mittwoch 23. Dezember 2009, 19:10
von Stephan1960
Urban hat geschrieben:Das es einen Unterschied beim Verlust des Führerscheins gibt....einmal das Aussprechen eines Fahrverbotes.....oder ob einfach der Führerschein entzogen wird.....das Fahren mit der Saxonette ist also wohl verboten wenn eindeutig ein Fahrverbot ausgesprochen wird.




komplizierteGrüße
Urban

Hallo Urban,

hier bei uns in der Region wurde einem sehr uneinsichtigen Autofahrer sogar das Fahradfahren per Gericht untersagt =-O

Gruß

Stephan