Was ist mit Fahrrädern ERLAUBT - was NICHT
Verfasst: Donnerstag 21. April 2011, 08:49
Heute in einer Münchner Zeitung:
Meinungen, Irrtümer und bestehende Tatsachen zur STVZO
1. Radler können sich aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fahren:
nicht ganz. Das dürfen sie nur, wenn kein Schild auf den Radweg hinweist. Existiert ein Schild, müssen sie den Radweg benutzen (15 Euro Bußgeld).
2. Langsam darf man schon durch die Fußgängerzone fahren: Falsch. Nur wenn explizit ein Schild das Fahren erlaubt, darf man mit angepasster Geschwindigkeit radeln (10 Euro).
3. Einbahnstraßen dürfen auch gegen die Fahrtrichtung benutzt werden: Nur wenn Schilder dies eindeutig erlauben. In München werden allerdings immer mehr Straßen freigegeben (wenn nicht ausgewiesen: 15 Euro).
4. Als Beleuchtung können auch batteriebetriebene Aufstecklampen
genutzt werden: Falsch. Nur Rennräder, die weniger als elf Kilo wiegen, dürfen damit bestückt werden. Alle anderen Räder brauchen Lampen mit Dynamo. „Das liegt daran, dass dynamobetriebene Lichter im Gegensatz zu batteriebetriebenen immer Licht liefern können“, erklärt Markus Koch, Sachbearbeiter Verkehrsabteilung der Münchner Rennleitung.
Hauptsache, die Ausrüstung ist dran: „Das Licht oder auch die Bremsen müssen funktionieren“, sagt Koch von der Rennleitung (ansonsten: 10 Euro).
5. Kurz telefonieren und Musikhören ist eine Bagatelle: „Der Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, Verkehrsgeräusche wahrzunehmen“, sagt Koch von der Rennleitung. (Verstoß Handy: 25 Euro, Kopfhörer: 10 Euro).
„Immer weniger Radfahrer geben Handzeichen beim Abbiegen“, klagt Koch (10 Euro).
6. Einkaufstüten können auch am Lenker hängen: Eine klare Vorschrift gibt es hier nicht. Generell gilt: Der Fahrer ist für die Beladung verantwortlich, muss immer die Kontrolle behalten .
7. Freihändig fahren: Auch hier gilt, dass der Fahrer sein Vehikel immer im Griff haben muss (5 Euro).
Zebrastreifen können auch auf dem Rad überquert werden: Das ist zwar erlaubt. Allerdings müssen Autofahrer dann nicht – wie oft fälschlich angenommen – anhalten. Schiebt man seinen Drahtesel, gilt man als Fußgänger. Dann müssen Autos stoppen.
Meinungen, Irrtümer und bestehende Tatsachen zur STVZO
1. Radler können sich aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fahren:
nicht ganz. Das dürfen sie nur, wenn kein Schild auf den Radweg hinweist. Existiert ein Schild, müssen sie den Radweg benutzen (15 Euro Bußgeld).
2. Langsam darf man schon durch die Fußgängerzone fahren: Falsch. Nur wenn explizit ein Schild das Fahren erlaubt, darf man mit angepasster Geschwindigkeit radeln (10 Euro).
3. Einbahnstraßen dürfen auch gegen die Fahrtrichtung benutzt werden: Nur wenn Schilder dies eindeutig erlauben. In München werden allerdings immer mehr Straßen freigegeben (wenn nicht ausgewiesen: 15 Euro).
4. Als Beleuchtung können auch batteriebetriebene Aufstecklampen
genutzt werden: Falsch. Nur Rennräder, die weniger als elf Kilo wiegen, dürfen damit bestückt werden. Alle anderen Räder brauchen Lampen mit Dynamo. „Das liegt daran, dass dynamobetriebene Lichter im Gegensatz zu batteriebetriebenen immer Licht liefern können“, erklärt Markus Koch, Sachbearbeiter Verkehrsabteilung der Münchner Rennleitung.
Hauptsache, die Ausrüstung ist dran: „Das Licht oder auch die Bremsen müssen funktionieren“, sagt Koch von der Rennleitung (ansonsten: 10 Euro).
5. Kurz telefonieren und Musikhören ist eine Bagatelle: „Der Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, Verkehrsgeräusche wahrzunehmen“, sagt Koch von der Rennleitung. (Verstoß Handy: 25 Euro, Kopfhörer: 10 Euro).
„Immer weniger Radfahrer geben Handzeichen beim Abbiegen“, klagt Koch (10 Euro).
6. Einkaufstüten können auch am Lenker hängen: Eine klare Vorschrift gibt es hier nicht. Generell gilt: Der Fahrer ist für die Beladung verantwortlich, muss immer die Kontrolle behalten .
7. Freihändig fahren: Auch hier gilt, dass der Fahrer sein Vehikel immer im Griff haben muss (5 Euro).
Zebrastreifen können auch auf dem Rad überquert werden: Das ist zwar erlaubt. Allerdings müssen Autofahrer dann nicht – wie oft fälschlich angenommen – anhalten. Schiebt man seinen Drahtesel, gilt man als Fußgänger. Dann müssen Autos stoppen.