Urteilschelte: Helmurteil des Oberlandesgerichts Schleswig
Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2013, 00:15
Ging gestern durch die Medien.
Eine Autofahrerin hatte die Fahrertür geöffnet ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Eine Radfahrerin konnte der sich plötzlich öffnenden Tür nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich schwere Kopfverletzungen zu. Das Oberlandesgericht Schleswig lastete der Radfahrerin eine Mitschuld an ihren Kopfverletzungen an, weil sie keinen Helm trug.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist zugelassen.
Schleswig liegt nicht in Ostfriesland - erstaunlich.
Wenn Richter jetzt zu den Handlangern der Versicherungsbranche gehören, dann gute Nacht, Deutschland!
Es gibt keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Deshalb darf aus dem Nichttragen eines Helmes auch kein Nachteil für die Geschädigte hergeleitet werden. Es war der Autofahrer, der seine Pflichten im Straßenverkehr missachtet hat, nicht die Radfahrerin.
Wozu führt das, wenn solche "Gerichte" solche diletantischen Urteile fällen?
Nur weil es Fahrradhelme gibt, heißt das nicht, dass man jemandem nach aktueller Rechtslage das Nichttragen vorwerfen darf.
Formel-1-Fahrer tragen ja auch Helme. Könnte ja ein Autofahrer auch - auch die Richter des OLG Schleswig. Und Protektoren für den Rücken, die Knie, Schultern und Ellbogen. Denn den ganzen Kram gibt's zu kaufen.
Feuerschaden durch Kabelbrand am KFZ oder in der Mietwohnung? Da kommt die Versicherung demnächst auch mit dem Argument, dass es für kleines Geld beim Discounter 6-kg-Feuerlöscher immer mal im Angebot gibt und verweigert die Zahlung.
Wirst du im U-Bahnhof von Schlägern attakiert und hast deine persönliche Schutzausrüstung nicht getragen (Kevlarweste, Organprotektoren), musst du demnächst noch den Schlägern Schadenersatz zahlen, weil sie ihre Agression nicht folgenlos haben ausleben können. Auf jeden Fall liegt die Mitschuld des Opfers an den eigenen Verletzungen schon darin, dass man U-Bahnhöfe bekanntlich aus Sicherheitsgründen meidet. Dies hat das Opfer missachtet.
Versicherungen, die sich aus Zahlungsverpflichtungen herauswinden möchten, sind ein alter Hut. Richter, die den Argumenten der Versicherungsanwälte folgen, ohne das Gehirn einzuschalten, sind ein Hohn. So geht Rechtsprechung mit Sicherheit nicht!
Wenn jetzt nicht der ADFC eingreift und mit der Verunglückten gemeinsam in Revision geht, kann sich der Verein zusch... lassen.
http://www.adfc.de/news/mitverschulden- ... formAnchor
- Dieter
Eine Autofahrerin hatte die Fahrertür geöffnet ohne auf den fließenden Verkehr zu achten. Eine Radfahrerin konnte der sich plötzlich öffnenden Tür nicht mehr ausweichen und stürzte. Dabei zog sie sich schwere Kopfverletzungen zu. Das Oberlandesgericht Schleswig lastete der Radfahrerin eine Mitschuld an ihren Kopfverletzungen an, weil sie keinen Helm trug.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Revision ist zugelassen.
Schleswig liegt nicht in Ostfriesland - erstaunlich.
Wenn Richter jetzt zu den Handlangern der Versicherungsbranche gehören, dann gute Nacht, Deutschland!
Es gibt keine Helmpflicht für Fahrradfahrer. Deshalb darf aus dem Nichttragen eines Helmes auch kein Nachteil für die Geschädigte hergeleitet werden. Es war der Autofahrer, der seine Pflichten im Straßenverkehr missachtet hat, nicht die Radfahrerin.
Wozu führt das, wenn solche "Gerichte" solche diletantischen Urteile fällen?
Nur weil es Fahrradhelme gibt, heißt das nicht, dass man jemandem nach aktueller Rechtslage das Nichttragen vorwerfen darf.
Formel-1-Fahrer tragen ja auch Helme. Könnte ja ein Autofahrer auch - auch die Richter des OLG Schleswig. Und Protektoren für den Rücken, die Knie, Schultern und Ellbogen. Denn den ganzen Kram gibt's zu kaufen.
Feuerschaden durch Kabelbrand am KFZ oder in der Mietwohnung? Da kommt die Versicherung demnächst auch mit dem Argument, dass es für kleines Geld beim Discounter 6-kg-Feuerlöscher immer mal im Angebot gibt und verweigert die Zahlung.
Wirst du im U-Bahnhof von Schlägern attakiert und hast deine persönliche Schutzausrüstung nicht getragen (Kevlarweste, Organprotektoren), musst du demnächst noch den Schlägern Schadenersatz zahlen, weil sie ihre Agression nicht folgenlos haben ausleben können. Auf jeden Fall liegt die Mitschuld des Opfers an den eigenen Verletzungen schon darin, dass man U-Bahnhöfe bekanntlich aus Sicherheitsgründen meidet. Dies hat das Opfer missachtet.
Versicherungen, die sich aus Zahlungsverpflichtungen herauswinden möchten, sind ein alter Hut. Richter, die den Argumenten der Versicherungsanwälte folgen, ohne das Gehirn einzuschalten, sind ein Hohn. So geht Rechtsprechung mit Sicherheit nicht!
Wenn jetzt nicht der ADFC eingreift und mit der Verunglückten gemeinsam in Revision geht, kann sich der Verein zusch... lassen.
http://www.adfc.de/news/mitverschulden- ... formAnchor