meine Saxonetten lagen ja bisher immer im Golf Variant im Innenraum.
Jetzt wollte ich mich nach einem geeigneten Träger umsehen und schaute in den Papieren nach der zulässigen Stützlast = Feld 13.
Oh Wunder! In den neuen EU-Papieren ist die Stützlast nicht mehr eingetragen (zumindest bei meinem Golf IV nicht).
Das heißt für mich: Die max. zulässige Achslast ist das Entscheidende. Jetzt kann ich mir getrost einen Fahrradträger für vier Saxonetten kaufen und die auch transportieren, wenn der Laderaum weitgehend leer ist.
Die Stützlast konnten die blau/grünen Freunde doch sowieso nicht richtig messen. Wohnwagenkupplung auf Personenwaage, das geht. Aber Heckkupplungsträger mit Saxonetten? Abmontieren und alles gemeinsam auf die Waage packen? Das war der EU anscheinend zu aufwändig. Jedenfalls, so folgere ich, muss ich nur darauf achten, dass die zulässige Achslast hinten, vorn und das zul. Gesamtgewicht nicht überschritten werden.
Zul. Achslast vorn 980kg; zul. Achslast hinten 1010kg (bei einem Leergewicht von 1409kg und max. zul. Gesamtgewicht von 1920kg).
Mit einer gewissen Erfahrung in Sachen Statik korrigiere ich mal: 5 Saxonetten sofern der Träger dafür zugelassen ist!
Elke schiebt den Sitz beim Wiegen ganz nach vorn und hat die Möbelpolitur fürs nächste Treffen sowieso im Fußraum.
Oder interpretiere ich da was falsch? Was meint ihr?
Schaut doch bitte mal bei neueren Autos mit EU-Papieren nach, ob in Feld 13 auch --,-- eingetragen ist.
Dieter