Ganter hat geschrieben:...und ohnehin ist kein benzingetriebenes Fahrzeug im Keller erlaubt...
So, aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Saxonette, wie finden wieder zusammen!
Hallo Ganter,
unabhängig davon, dass Du das Fahrzeug bereits nicht mehr hast:
Wenn ein benzingetriebenes Gefährt nicht im Keller stehen DARF,
(und zwar aus Gründen der Brandgefahr, Feuerwehrvorschrift, ...),
dann MUSS es eben draußen im Hof stehen. BASTA!
Was nämlich GAR NICHT GEHT, ist, dass Dir der Vermieter vorschreibt,
WELCHES Kraftfahrzeug Du fahren darfst und welches nicht.
Denn das wäre ein unzulässiger Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte.
Dir ein so umweltfreunliches Fahrzeug wie die Saxonette zu verbieten,
das kann sich dein Vermieter also ABSCHMINKEN.
Er sollte überhaupt froh sein, dass Du dich von ihm nicht erpresst fühlst.
Denn das wäre § 253 StGB. Oder droht Dir dein Vermieter mit irgendwas???
Aufrührerische Grüße - Sparky
Nachtrag:
Wenn die KFZ irgendwelcher anderer Mieter im Hof stehen dürfen,
dann auch deine Saxonette. Eine Ausnahme wären separat zu mietende Garagen,
deren Mieter nur deswegen das Recht hätten, ihr KFZ auch davor im Hof abzustellen.
Wenn es bei Euch so etwas gäbe, dann hättest Du ein Problem, sonst nicht.