Aber in Deutschland würden die Diebe einen verklagen und Schmerzensgeld verlangen...
...und wohl auch bekommen.
https://www.youtube.com/watch?v=v0Ngfwr41U4
https://www.youtube.com/watch?v=tufnWwV2J5I
Aber das Ende ist überaschend....
Sporti
Gegen Fahrraddiebe
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Re: Gegen Fahrraddiebe

anbinden was ich will?
Gibt es Vorschriften,wie eine Diebstahlsicherung für Fahrräder aussehen muss?
Dass ich mit einer solchen Aktion jemanden verletzen wollte,muss mir erstmal nachgewiesen
werden-der Diebstahl ist bereits bewiesen.
Gruss Claus
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist, das wissen nur die Anderen. Genauso verhält es sich wenn Du blöd bist.
- Sporti
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Re: Gegen Fahrraddiebe
http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 0&ccheck=1
Nun leben wir allerdings in der Bundesrepublik Deutschland, in der gesundes Denken gerade bei solchen Angelegenheiten vermieden werden soll.
Sporti
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Re: Gegen Fahrraddiebe
Leider wurde nicht geschrieben,wie die Geschichte ausgegangen ist-mit Sicherheit aber
nicht zugunsten des Einbrechers.
Wenn bei mir jemand einbricht und mich angreift,so ist es Notwehr wenn ich ihm ein
Messer in den Bauch ramme.
Aber Du hast schon Recht,Deutschlands Rechtsprechung entbehrt manchmal jeglicher Logik
Gruss Claus
nicht zugunsten des Einbrechers.
Wenn bei mir jemand einbricht und mich angreift,so ist es Notwehr wenn ich ihm ein
Messer in den Bauch ramme.
Aber Du hast schon Recht,Deutschlands Rechtsprechung entbehrt manchmal jeglicher Logik

Gruss Claus
Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist, das wissen nur die Anderen. Genauso verhält es sich wenn Du blöd bist.
Re: Gegen Fahrraddiebe
Hallo Claus,
ich bin da nicht so sicher.
Wenn du einen Kopf größer bist und in der nächsten Gewichtsklasse kämpfst, heißt es gleich die Verteidigung mit dem Messer ist Notwehrüberschreitung, bzw. Unverhältnismäßigkeit der Mittel.
Als ich noch beim öffentlichen Nahverkehr in Berlin war, wollte mal einer ( 2 Gewichtsklassen unter mir ) mich mit seinem Taschenmesser bedrohen. Nach zweimaliger Aufforderung das sein zu lassen, hab ich ihm eine geklatscht als er nah genug ran war.
Er ging zu Boden. Die eintreffenden "Ringrichter" sagten dann zu mir, warum ich gleich so brutal reagiert hätte, wäre doch bloß so eine halbe Portion mit einem so kleinen Messer......
Ich hab darauf geantwortet, das ich ihm auch auch nur einen ganz kleinen Klaps gegeben habe.
Es kam nichts nach, aber offenbar ist Notwehr und Schutz des Eigentums ein schmaler Grat für den Geschädigten.
lg,reiner
ich bin da nicht so sicher.
Wenn du einen Kopf größer bist und in der nächsten Gewichtsklasse kämpfst, heißt es gleich die Verteidigung mit dem Messer ist Notwehrüberschreitung, bzw. Unverhältnismäßigkeit der Mittel.
Als ich noch beim öffentlichen Nahverkehr in Berlin war, wollte mal einer ( 2 Gewichtsklassen unter mir ) mich mit seinem Taschenmesser bedrohen. Nach zweimaliger Aufforderung das sein zu lassen, hab ich ihm eine geklatscht als er nah genug ran war.
Er ging zu Boden. Die eintreffenden "Ringrichter" sagten dann zu mir, warum ich gleich so brutal reagiert hätte, wäre doch bloß so eine halbe Portion mit einem so kleinen Messer......
Ich hab darauf geantwortet, das ich ihm auch auch nur einen ganz kleinen Klaps gegeben habe.
Es kam nichts nach, aber offenbar ist Notwehr und Schutz des Eigentums ein schmaler Grat für den Geschädigten.
lg,reiner
- brodel heinrich
- Beiträge: 427
- Registriert: Samstag 18. Juli 2015, 19:49
- Wohnort: Veghel Niederlande
Re: Gegen Fahrraddiebe
Brodel Heinrich AG. Wir scheissen alles zusammen.