Guten Morgen,
Blinkeranlagen für Fahrräder oder Fahrräder mit Hilfsmotor gibt es schon in ausreichender Zahl.
Nur was nützen uns diese Zubehörteile wenn diese für die Strassenverkehrsordnung ( § 54, § 63) nicht zugelassen sind.
Wollte mir schon einmal eine Blinkeranlage montieren, habe aber vorher viele Treds gelesen, eindeutig - Nein.
Deshalb habe ich alles beim alten gelassen - typisch Handzeichen, um keinen Ärger bei unseren Sherifs unnötig zu holen.