Rückspiegelpflicht?
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Godesberger Sparta
Rückspiegelpflicht?
Ich hab mir ein paar Gedanken darüber gemacht, ob es Pflicht ist auf der linken Seite einen Rückspiegel montiert zu haben? Einerseits denke ich Die Saxonette ist ja eher ein Fahrrad als ein Mofa, und deshalb besteht keine Pflicht. Anders herum besteht im Motorbetrieb eine Pflicht wie bei allen anderen Mofas? Hmm
Die Rennleitung sagt, es ist ein Mofa und braucht ein Spiegel und einen Helm muss ich anziehn 
- Sporti
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Re: Rückspiegelpflicht?
Spiegel ist Pflicht, Helm nicht.
Spiegel sorgt auch für die nötige Rücksicht.
Und Helm, zumindest ein Fahrradhelm ist dringend empfehlenswert.
Sporti.
Spiegel sorgt auch für die nötige Rücksicht.
Und Helm, zumindest ein Fahrradhelm ist dringend empfehlenswert.
Sporti.
Webseite: http://fambalser.wix.com/balser
3D-Saxonetten Druckteile: https://www.thingiverse.com/sportidesign/designs
Sporti's Garage Filme:https://www.youtube.com/channel/UCa9fKgCiEQWCgFEA7RKaXxg?view_as=subscriber
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Godesberger Sparta
Re: Rückspiegelpflicht?
Achso, warum ich diese blöde Frage gestellt hab. In der originalen Bedienungsanleitung ist kein Spiegel erwähnt, weder in der Beschreibung noch in der Schema...Also wurde das Rad ohne Spiegel wohl ausgeliefert.... 
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Dieter-K
Re: Rückspiegelpflicht?
Nee,
die Saxonetten wurden mit Rückspiegel ausgeliefert.
Dieter
die Saxonetten wurden mit Rückspiegel ausgeliefert.
Dieter
- Sporti
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Re: Rückspiegelpflicht?
Aber der Verschleiß ist ziemlich groß
Sporti
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- sven.becker.kiel
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Re: Rückspiegelpflicht?
Hallo zusammen,
Die Anlage zur Leichtmofa-Ausnahmeverordnung bestimmt die
Merkmale der Leichtmofas; von einem Rückspiegel ist keine Schreibe.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/index.html
Saxo-nette Grüße aus dem Norden
Sven
Die Anlage zur Leichtmofa-Ausnahmeverordnung bestimmt die
Merkmale der Leichtmofas; von einem Rückspiegel ist keine Schreibe.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/index.html
Saxo-nette Grüße aus dem Norden
Sven
'ne Saxonette, die nicht fährt, ist nicht einmal die Hälfte wert.
-
didiwagener
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Re: Rückspiegelpflicht?
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher. Gibt nämlich auch die StVZO .
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34239.htm
Und das gilt für alle Kraftfahrzeuge ! Und die Saxonette ist ein Kraftfahrzeug !
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; Geltung ab 15.11.1974
FNA: 9232-1; 9 Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Bundeswasserstraßen 92 Straßenverkehrswesen 923 Straßenverkehrsrecht 9232 Zulassung zum Straßenverkehr
17 frühere Fassungen StVZO | 206 Vorschriften zitieren StVZO
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 55a StVZO ←
→ § 57 StVZO
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
§ 56 StVZO hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Und mal nur für mich gesehen: Ohne Rückspiegel würde ich sehr,sehr ungerne unterwegs sein. Meinem Pedelec (Welches tatsächlich keinen Rückspiegel bräuchte) habe ich sofort einen Rückspiegel gegönnt.Information ist eben alles.....
Gruß Dietmar
http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34239.htm
Und das gilt für alle Kraftfahrzeuge ! Und die Saxonette ist ein Kraftfahrzeug !
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
neugefasst durch B. v. 28.09.1988 BGBl. I S. 1793; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.04.2012 BGBl. I S. 679; Geltung ab 15.11.1974
FNA: 9232-1; 9 Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Bundeswasserstraßen 92 Straßenverkehrswesen 923 Straßenverkehrsrecht 9232 Zulassung zum Straßenverkehr
17 frühere Fassungen StVZO | 206 Vorschriften zitieren StVZO
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 55a StVZO ←
→ § 57 StVZO
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
§ 56 StVZO hat 1 frühere Fassung und wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Und mal nur für mich gesehen: Ohne Rückspiegel würde ich sehr,sehr ungerne unterwegs sein. Meinem Pedelec (Welches tatsächlich keinen Rückspiegel bräuchte) habe ich sofort einen Rückspiegel gegönnt.Information ist eben alles.....
Gruß Dietmar
„Es wird geliebt der Verrat,aber nicht der Verräter.“
- sven.becker.kiel
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Re: Rückspiegelpflicht?
Hallo Dietmar,
entscheidend ist hier der Passus "nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3".
Liest man die Absätze 2 bis 3 des § 56 StVZO durch, wird man feststellen,
das dort eine Vielfalt von Kraftfahrzeugen — von PKW bis zu mehrspurigen Kfz
mit max. 25 km/h — ausdrücklich genannt sind; die Leichtmofas lassen sich jedoch
in keine der Beschreibungen einordnen, außer Absatz (2) Nr. 5.
Dort wird zur Einordnung auf Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG verweisen;
in diesem Artikel heißt es in Absatz (1) Satz 1 zunächst: "Diese Richtlinie gilt
für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen [...] Fahrzeuge".
Satz 2 schränkt jedoch ein: "Diese Richtlinie gilt NICHT für [...]
e) Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG
bereits in Betrieb waren".
Die EWG-Richtlinie vom 30.06.1992 war von den EWG-Ländern bis spätestens
01.01.1994 anzuwenden. Da ich das genaue Datum der Anwendung in Deutschland
bisher nicht kenne, lässt sich ein Schluss sicher ziehen:
Saxonetten, die vor dem 30.06.1992 in Betrieb waren, brauchen keinen Rückspiegel.
Unterstellt, dass die deutsche Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG genau zum 01.01.1994
geschah, ließe sich folgern:
Saxonetten, die vor dem 01.01.1994 in Betrieb waren, brauchen keinen Rückspiegel.
Saxonetten, die ab dem 01.01.1994 in Betrieb waren, brauchen einen Rückspiegel.
Wenn also jemand das Datum der deutschen Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG
noch herausfindet, ist alles klar.
Saxo-nette Grüße
Sven
entscheidend ist hier der Passus "nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3".
Liest man die Absätze 2 bis 3 des § 56 StVZO durch, wird man feststellen,
das dort eine Vielfalt von Kraftfahrzeugen — von PKW bis zu mehrspurigen Kfz
mit max. 25 km/h — ausdrücklich genannt sind; die Leichtmofas lassen sich jedoch
in keine der Beschreibungen einordnen, außer Absatz (2) Nr. 5.
Dort wird zur Einordnung auf Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG verweisen;
in diesem Artikel heißt es in Absatz (1) Satz 1 zunächst: "Diese Richtlinie gilt
für alle zur Teilnahme am Straßenverkehr bestimmten zweirädrigen [...] Fahrzeuge".
Satz 2 schränkt jedoch ein: "Diese Richtlinie gilt NICHT für [...]
e) Fahrzeuge, die vor dem Beginn der Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG
bereits in Betrieb waren".
Die EWG-Richtlinie vom 30.06.1992 war von den EWG-Ländern bis spätestens
01.01.1994 anzuwenden. Da ich das genaue Datum der Anwendung in Deutschland
bisher nicht kenne, lässt sich ein Schluss sicher ziehen:
Saxonetten, die vor dem 30.06.1992 in Betrieb waren, brauchen keinen Rückspiegel.
Unterstellt, dass die deutsche Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG genau zum 01.01.1994
geschah, ließe sich folgern:
Saxonetten, die vor dem 01.01.1994 in Betrieb waren, brauchen keinen Rückspiegel.
Saxonetten, die ab dem 01.01.1994 in Betrieb waren, brauchen einen Rückspiegel.
Wenn also jemand das Datum der deutschen Anwendung der Richtlinie 92/61/EWG
noch herausfindet, ist alles klar.
Saxo-nette Grüße
Sven
'ne Saxonette, die nicht fährt, ist nicht einmal die Hälfte wert.
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Baujahr 87