führerschein weg - saxonette erlaubt?
führerschein weg - saxonette erlaubt?
moin
einer meiner freunde ist außerorts mit 44kmh zu schnell geblitzt worden. voraussichtlich wird der führerschein wohl weg sein. darf er in der zeit saxonette fahren? er hat zuvor nie einen mofaführerschein gemacht.
einer meiner freunde ist außerorts mit 44kmh zu schnell geblitzt worden. voraussichtlich wird der führerschein wohl weg sein. darf er in der zeit saxonette fahren? er hat zuvor nie einen mofaführerschein gemacht.
beste grüße von
malte
"ein spiel in enger freundesrunde soll freude bringen zu jeder stunde"
terence hill in zwei sind nicht zu bremsen
malte
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Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Frage
Kicki
Für die Saxonette braucht man eine Mofaprüfbescheinigung,
Wer vor März 1965 geboren wurde braucht nichts.
Eine Mofaprüfbescheinigung bekommt man, glaube ich auch wenn der Lappen weg ist.
Ansonsten: Pedelec fahren ist immer erlaubt.
Auch das Radfahren kann folgen haben!!!
Kicki
Kicki
Für die Saxonette braucht man eine Mofaprüfbescheinigung,
Wer vor März 1965 geboren wurde braucht nichts.
Eine Mofaprüfbescheinigung bekommt man, glaube ich auch wenn der Lappen weg ist.
Ansonsten: Pedelec fahren ist immer erlaubt.
Auch das Radfahren kann folgen haben!!!
Kicki
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Chris.
Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Hallo Malte,
ab Baujahr 1965 ist ohne Schein auch keine Saxonette erlaubt !
Zitat :
nach dem 31. März 1965 Geborene benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein einer beliebigen Klasse
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mi ... eutschland
Jetzt weiß ich auch warum so viele Pedelec fahren....
Christian
ab Baujahr 1965 ist ohne Schein auch keine Saxonette erlaubt !
Zitat :
nach dem 31. März 1965 Geborene benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein einer beliebigen Klasse
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrrad_mi ... eutschland
Jetzt weiß ich auch warum so viele Pedelec fahren....
Christian
Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
was kostet eig eine mofaprüfbescheinigung? vielleicht könnte man die ja profilaktisch machen 
beste grüße von
malte
"ein spiel in enger freundesrunde soll freude bringen zu jeder stunde"
terence hill in zwei sind nicht zu bremsen
malte
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Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
@ christian: hab gerade folgendes gelesen:
Bei Fahrverbot kein Mofa
Wie aber sieht es aus, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde? Schon dieses wird von den Betroffenen als stark einschränkend erlebt, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis greift weit gravierender ein. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Fahrverbot nicht den Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet und, anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis, längstens für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden kann. In Bezug auf das Führen von Mofas wirkt sich jedoch das Fahrverbot in aller Regel nachteiliger aus als die Entziehung der Fahrerlaubnis. Denn für die Dauer des Fahrverbots ist das Führen von Kraftfahrzeugen "jeder oder einer bestimmten Art" verboten. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrverbot nach § 44 StGB von einem Gericht oder nach § 25 StVG von einer Verwaltungsbehörde verhängt wurde. Wird das Fahrverbot nicht auf eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen eingeschränkt, darf der Betroffene auch kein Mofa fahren. Wird das Mofa vom Fahrverbot ausgenommen, kommt das im Urteil oder im Bußgeldbescheid zum Ausdruck. Doch auch in einem solchen Fall müssten Betroffene, die nach dem 30.03.1965 geboren sind, im Besitz einer Prüfbescheinigung sein.
also fällt das dann wohl auch aus - selbst mit bescheinigung.
Bei Fahrverbot kein Mofa
Wie aber sieht es aus, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde? Schon dieses wird von den Betroffenen als stark einschränkend erlebt, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis greift weit gravierender ein. Nicht zuletzt deshalb, weil ein Fahrverbot nicht den Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet und, anders als die Entziehung der Fahrerlaubnis, längstens für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden kann. In Bezug auf das Führen von Mofas wirkt sich jedoch das Fahrverbot in aller Regel nachteiliger aus als die Entziehung der Fahrerlaubnis. Denn für die Dauer des Fahrverbots ist das Führen von Kraftfahrzeugen "jeder oder einer bestimmten Art" verboten. Dabei ist unerheblich, ob das Fahrverbot nach § 44 StGB von einem Gericht oder nach § 25 StVG von einer Verwaltungsbehörde verhängt wurde. Wird das Fahrverbot nicht auf eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen eingeschränkt, darf der Betroffene auch kein Mofa fahren. Wird das Mofa vom Fahrverbot ausgenommen, kommt das im Urteil oder im Bußgeldbescheid zum Ausdruck. Doch auch in einem solchen Fall müssten Betroffene, die nach dem 30.03.1965 geboren sind, im Besitz einer Prüfbescheinigung sein.
also fällt das dann wohl auch aus - selbst mit bescheinigung.
beste grüße von
malte
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malte
"ein spiel in enger freundesrunde soll freude bringen zu jeder stunde"
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Dampframme
Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Bei mir war es so das ich den Richter gefragt habe ob ich wenigstens ein Mofa fahren dürfte, er sagte
ja das erlaube ich nur wenn das Mofa Pedale hat und kein Roller ist. Das ist allerdings 10 Jahre her,
ich weiss nicht wie es heute ist, vieleicht darf man ja Pedelec fahren.
ja das erlaube ich nur wenn das Mofa Pedale hat und kein Roller ist. Das ist allerdings 10 Jahre her,
ich weiss nicht wie es heute ist, vieleicht darf man ja Pedelec fahren.
- Sporti
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- Registriert: Dienstag 14. Oktober 2008, 23:30
- Wohnort: 42477 Radevormwald
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Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Pedelec darf man auf jeden Fall fahren
Sporti
Sporti
Webseite: http://fambalser.wix.com/balser
3D-Saxonetten Druckteile: https://www.thingiverse.com/sportidesign/designs
Sporti's Garage Filme:https://www.youtube.com/channel/UCa9fKgCiEQWCgFEA7RKaXxg?view_as=subscriber
3D-Saxonetten Druckteile: https://www.thingiverse.com/sportidesign/designs
Sporti's Garage Filme:https://www.youtube.com/channel/UCa9fKgCiEQWCgFEA7RKaXxg?view_as=subscriber
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timo h.
Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Die Mofaprüfbescheinigung kostet je nach Fahrschule zwischen 120 und 200 Euro.
Besteht aus Theoriestunden, Theoretischer Prüfung beim TÜV und 1-2 Fahrstunden.
Gruß, Timo h., der so was aber nie gemacht hat
Besteht aus Theoriestunden, Theoretischer Prüfung beim TÜV und 1-2 Fahrstunden.
Gruß, Timo h., der so was aber nie gemacht hat
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Dieter-K
Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Wie war das noch?
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat.
Fahren ohne Prüfbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Würde ich als Betroffener genau ergooglen.
Der Richter kann das Mofafahren gestatten. Bei einem Trunkenheitsdelikt hielte ich das für unsinnig. Aber bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat Mofafahren sogar pädagogischen Wert. Der "Täter" kann erkennen, dass langsames Fahren auch zum Ziel führt.
Dieter
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat.
Fahren ohne Prüfbescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit. Würde ich als Betroffener genau ergooglen.
Der Richter kann das Mofafahren gestatten. Bei einem Trunkenheitsdelikt hielte ich das für unsinnig. Aber bei einer Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hat Mofafahren sogar pädagogischen Wert. Der "Täter" kann erkennen, dass langsames Fahren auch zum Ziel führt.
Dieter
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DomZurHeide
Re: führerschein weg - saxonette erlaubt?
Hallo Sulla!
Die Kernfrage ist, ob er ein Fahrverbot erhält oder den Führerschein entzogen bekommt.
Bekommt er ein Fahrverbot, dann darf er kein KfZ (damit ist ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug gemeint) benutzen. Also auch Saxonetten, Mofas, Kleinkrafträder und E-Bikes sind nicht erlaubt.
Wird ihm nur der Führerschein entzogen, so gilt die Regel der vor dem 1. April 1965 Geborenen! Das gilt auch für Pedelecs, weil eine Mofa-Bescheinigung nötig wäre.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung nichts unternimmt, weil ja keine Bescheinigung (Führerschein ist ja auch weg) vorgewiesen werden kann!
Das könnte den Führerscheinentzug verlängern.
Es kann auch sein, dass der Richter das Führen von Mofas explizit erlaubt!
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Die Rechtslage für die ab den 01.04.1965 Geborenen ist nicht eindeutig, es sei denn der Richter hat auch hier ausdrücklich das Mofa-Fahren erlaubt!
dom
Die Kernfrage ist, ob er ein Fahrverbot erhält oder den Führerschein entzogen bekommt.
Bekommt er ein Fahrverbot, dann darf er kein KfZ (damit ist ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug gemeint) benutzen. Also auch Saxonetten, Mofas, Kleinkrafträder und E-Bikes sind nicht erlaubt.
Wird ihm nur der Führerschein entzogen, so gilt die Regel der vor dem 1. April 1965 Geborenen! Das gilt auch für Pedelecs, weil eine Mofa-Bescheinigung nötig wäre.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rennleitung nichts unternimmt, weil ja keine Bescheinigung (Führerschein ist ja auch weg) vorgewiesen werden kann!
Das könnte den Führerscheinentzug verlängern.
Es kann auch sein, dass der Richter das Führen von Mofas explizit erlaubt!
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Die Rechtslage für die ab den 01.04.1965 Geborenen ist nicht eindeutig, es sei denn der Richter hat auch hier ausdrücklich das Mofa-Fahren erlaubt!
dom